AGB


§ 1 Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zu Grunde. Alle unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet. Irrtum, Zwischenverkauf bzw.- Vermietung bleiben ausdrücklich immer vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeleitet werden

§ 2 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger eines Angebotes dieses bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies innerhalb von 4 Werktagen schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
Nach Verstreichen dieser Frist betrachten wir das Angebot als exklusiv nachgewiesen, so dass uns der Empfänger des Angebotes / der Mitteilung im Falle eines Vertrages in vollem Umfang courtagepflichtig ist.

§ 3 Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch entsteht sofort, wenn durch unsere Vermittlung bzw. durch unseren Nachweis ein Vertrag über ein nachgewiesenes bzw. vermitteltes Objekt zustande gekommen ist. Die Mitursächlichkeit genügt.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns angebotenen Konditionen oder Bedingungen abgeschlossen, oder kommt der Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht.
Unser Provisionsanspruch bleibt ebenfalls bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch eine auflösende Bedingung bzw. durch ein gesetzliches Rücktrittsrecht erlischt bzw. rückabgewickelt wird. Bei einer Anfechtung durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden), welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

§ 4 Fälligkeit Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch wird bei der Beurkundung bzw. bei zustande kommen eines Vertrages unmittelbar fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar nach Beurkundung.
Bei Rechnungslegung ist der geschuldete Betrag innerhalb von 4 Werktagen fällig. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. (Privatpersonen) bzw. 8 % p.a. (Kaufleute) über dem Basiszinssatz fällig.

§ 5 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch ergibt sich ebenfalls aus Folgegeschäften, d.h. wenn im wirtschaftlichen und oder zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Vereinbarungen zustande kommen.
Unser Provisionsanspruch bleibt weiterhin auch ausdrücklich nach Ende der Vertragslaufzeit in voller Höhe bestehen, wenn es durch unseren Nachweis bzw. Angebot zu einem Vertrag kommt.

§ 6 Provisionshöhe

Die Höhe der Courtage für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach ist die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3,0 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss fällig und verdient.

§ 7 Vertragsabschluss

Sofern direkte Verhandlungen mit einer von uns benannten Partei oder über ein von uns benanntes bzw. nachgewiesenes Objekt aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei diesen Verhandlungen, wobei der Termin uns rechtzeitig bekannt zu geben ist.
Darüber hinaus haben wir Anspruch auf ein Duplikat des jeweiligen Vertragswerkes sowie aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 8 Beendigung des Auftrages

Ein mit uns geschlossener Auftrag kann gemäß des in diesem Individualvertrag genannten Zeitraumes nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
In diesem Fall sind wir berechtigt Ersatz in Höhe der nachgewiesenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine bzw. mehrere Bestimmungen unserer AGBs unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen gesetzlichen Bestimmungen treten, die den unwirksamen sinngemäß am nächsten kommen.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Herten.

§ 11 Urheberrechte

Wir weisen darauf hin, dass alle durch die Fa. Melcher Immobilien verwendeten Texte, Fotos und selbst erstellte Grundrisse, dem Urheberrecht unterliegen
und nur mit vorheriger Genehmigung seitens der Fa. Melcher Immobilien von Dritten weiterverwendet werden dürfen.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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